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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnungs- und Haushaltsauflösungen sowie Entrümpelungen aller Art
§ 1 Allgemeines
Für alle Angebote und Leistungen aus dem Geschäftsbereich „Wohnungs- und Haushaltsauflösung,
Räumung und Entrümpelung aller Art“ der Firma Besenrein e.K., Friedrich-Karl-Str. 256, 50735 Köln,
gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Unterzeichnung durch den Auftraggeber als angenommen,
spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen schriftlich zugestimmt hat, insbesondere
wird den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in Gegenbestätigungen hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen ab
Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der umseitige Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch
Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen zur
Haushaltsauflösung/ Entrümpelung mit der verkehrsüblichen ordentlichen Sorgfalt gegen Zahlung des
vereinbarten Entgeldes aus. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Leistungen und
Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach
Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird. Gegenstand ist die vertraglich vereinbarte
Vorabnahme der Haushaltsauflösung/ Entrümpelung nach Schlüsselübergabe. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
§ 4 Termin- und Leistungszeit
Terminangaben für die Auftragsdurchführung sind unverbindlich. Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf
einer zweiwöchigen Nachfrist nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber ein.
§ 5 Gewährleistung/- Ausschluss
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Haushalts/
Gebäudes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungstätigkeit Schäden am Vertragsobjekt verursacht
haben, ist er verpflichtet diese dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
Leistungen auf Mängel und Beanstandungen und das Vertragsobjekt auf Schäden hin zu überprüfen. Mit
Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jedweder Haftung für
Leistungsmängel bzw. Gebäudeschäden frei.
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Steuernummer: 215/5028/4400 | Finanzamt Köln Mitte
Sparkasse Köln Bonn – Bankverbindung: Besenrein e.K. - IBAN DE51 3705 0198 1936 2745 03 - BIC COLSDE33XXX
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Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung bzw. die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur
Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen.
Sollten trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer, sowohl eine Leistungs- und Schadenkontrolle durch den
Auftraggeber sowie die Übergabe, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht
durchgeführt werden, gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte
Mängel und Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 6 Haftungsbeschränkun g (Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens)
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten
bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden
ankommt, nach Maßgabe des § 6 eingeschränkt.
Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung der rechtzeitigen und von wesentlichen Mängeln freien
Leistungserbringung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, gegenüber dem Auftraggeber, die
den Schutz von Leib und Leben des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen
Schäden bezwecken.
Soweit der Auftragnehmer nach § 6 S.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf die
Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur
ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Haushalts/Gebäudes
typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 3.000.000,00
Euro je Schadenfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung)
beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Soweit der
Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskunft oder Beratung nicht
zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies
unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die
Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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§ 7 Eigentumsübergang  , Auskunftspflicht des Auftraggebers
Mit Beginn der Arbeiten gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum
des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die weitere Verwertung der Gegenstände obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber versichert mit
der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder vollumfängliche
Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im
Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei
unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, ausgenommen. Bei
Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet lediglich der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Räumungstätigkeit verpflichtet, die zu entsorgenden Güter
sorgfältig zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung,
Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für den Verlust solcher Wertgegenstände
kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
§ 8 Preise
Die Preise richten sich nach der umseitigen Vereinbarung, wobei die Entsorgungskosten für Müll- und Sperrmüll
in dem vereinbarten Preis nicht enthalten sind.
Müll- und Sperrmüllentsorgung werden nach anfallendem Gewicht zusätzlich berechnet. Festpreise sowie
Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten zuzüglich der zur Zeit der
Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Nach Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der vereinbarten
Rechnungssumme fällig. Dies kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Der Restbetrag ist sofort nach
Beendigung der Arbeiten zur Zahlung fällig, dies entweder in bar oder durch Überweisung. Nach unterzeichnetem
Auftrag durch den Auftraggeber wird eine Gebühr von 25 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung gestellt
falls der Auftrag vom Auftraggeber storniert wird.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der
Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch ausstehenden
Arbeiten an diesem oder anderen Auftragshaushalten einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten
oder aufzurechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- und
Vorauszahlungen zu fordern.
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Steuernummer: 215/5028/4400 | Finanzamt Köln Mitte
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§ 10 Gerichtsstand , Teilnichtigkeit, Rechtswah l
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies
nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame
Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen. Der Vertrag unterliegt vorbehaltlich
zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand, Erfüllungsort Gerichtsstand ist Köln. Dieses gilt auch für Klagen der Firma
Besenrein e. K. gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle
Leistungen aus der mit der Firma Besenrein e. K. ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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